Besiegelt eine EU-Verordnung das Ende des Kulturguts Buch?

Letztes Jahr erließ Brüssel eine neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EU 2023/1115), die ab dem 30.12.2024 verpflichtend anzuwenden sei. Die Überlegung: Da Bücher nun einmal aus Papier bestehen, seien diese eben eine grundsätzliche Gefahr für unser Ökosystem! Demnach müssen alle Personen, die Bücher in Umlauf bringen, mit jeder ihrer Lieferungen dann folgende Informationen bereitstellen: HS-Code der Ware; das Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden; die Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden; den Zeitpunkt der Erzeugung; die Bestätigung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht, dass jedes Produkt entwaldungsfrei ist und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde; die Referenznummer der Sorgfaltserklärung aus dem Informationssystem der Europäischen Kommission. Jeder Verleger muss muss mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Verordnung EUDR – EU 2023/1115 garantieren. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß die Strafe voir allem für kleinere Verlage existenzbedrohend sein würden.

In einer kritischen Stellungnahme wandte Sven von Storch (anonymousnews.org, 28.10.24) unter anderem ein: »Wie. . . soll ein Verlag für jede Buchseite garantieren, dass diese ohne Entwaldung entstanden ist? Gedruckt wird meist in weit entfernten Regionen. Die dortige Druckerei bekommt ihr Papier von unterschiedlichsten Lieferanten, die sich ihrerseits flexibel von diversen Zellstoffherstellern versorgen. Deren Holz stammt von unterschiedlichsten Händlern aus Regionen in aller Welt je nach Preis und Qualität. Wenn während des Drucks einer Auflage der Papiervorrat nachgefüllt werden muss, kann dieser jedoch aus einer anderen Charge stammen.«