Compact-Verbot gescheitert!
Im Juli 2024 hatte die umtriebene Ampel-Innenministerin Nancy Faeser das Magazin Compact verboten. Wohlgemerkt: Presseerzeugnisse können in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Faeser nutzte allerdings das Mittel des Vereinsverbots, um das weitere Erscheinen der Zeitschrift zu untersagen. Zugleich ließ sie das Eigentum von Compact beschlagnahmen.
Bereits in einem ersten Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot vorläufig gekippt. Laut den Richtern bestünden erhebliche Zweifel, »ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ›COMPACT-Magazin für Souveränität‹ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist«.
Am 24. Juli hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot der Zeitschrift von Jürgen Elsässer endgültig auf. Die von der Bundesregierung als Verbotsgrund aufgeführten migrationskritischen Äußerungen sowie Kritik an der Corona-Politik, die vom Magazin bedienten »Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen« genössen den Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes und rechtfertigten ein Vereinsverbot nicht, teilten die Richter mit. Magazin und YouTube-Kanal können also weiterbetrieben werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können nicht eingelegt werden. Das Urteil des BVerwG ist rechtskräftig.
Die Entscheidung, die der Vorsitzende Richter Ingo Kraft verkündete, gilt als Rückschlag für Faeser. Sie hatte das Firmengeflecht hinter den Medien als eine Vereinigung nach dem Vereinsrecht verbieten lassen. Begründung war, daß das Handeln gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet und das Magazin dabei Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ziele sei. Dazu erklärt Ingo Kraft: »Das Grundgesetz garantiert auch den Feinden Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.« Deshalb sei ein Vereinsverbot mit Blick auf Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich verfassungsfeindliche Haltungen als prägend erweisen. In der Gesamtheit sei das jedoch noch nicht erreicht. »Eine Vielzahl der Äußerungen lässt sich als überspitzte, aber zulässige Kritik an der Migrationspolitik verstehen.« Die Vereinigung erfülle nicht sämtliche Voraussetzungen des Verbots.
Jürgen Elsässer dankte nach dem Gerichtsurteil am Dienstag den Richtern dafür, daß sie »der entfesselten Exekutive etwas entgegensetzten«. Unmittelbar werde auch die AfD profitieren: »Wenn es unmöglich war, Compact zu verbieten, ist es auch unmöglich, AfD zu verbieten.«
Elsässers Anwalt Laurens Nothdurft, der als AfD-Mitglied auch ehrenamtlicher Ortsbürgermeister von Roßlau in Sachsen-Anhalt ist, erklärte im Anschluss an den Prozess, dass es sich um einen »Präzedenzfall« handele: Ein kritisches Medium lasse sich künftig nicht mehr durch einen Federstreich einer Ministerin beseitigen. Mit Blick auf das Verbot von einem »teilweise diktatorischen Verhalten«. Solche »Exzesse« müssten auch bekämpft werden, »damit eine Ablösung des Systems in freien Wahlen ermöglicht wird«.
Eigentlich war die Leipziger Entscheidung keine Überraschung, denn an der Stichhaltigkeit des Vorgehens von Bundesinnenministerin Faeser gab es von Anfang an Zweifel, die das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt hat. Aus dem Urteil lasse sich der positive Schluß ziehen, dass das Risiko gerichtlicher Aufhebung als solches nicht beseitigt werden kann. Und das ist gut so. Andernfalls wäre der Rechtsstaat endgültig am Ende.
Wie nicht anders zu erwarten war, fielen die Reaktionen auf das Urteil sehr unterschiedlich aus. Bundespräsident Steinmeier mischte sich sofort ein und beteuerte, dass das Vorgehen der Genossin Faeser weiterhin richtig sei: »In der Gerichtsentscheidung sind offenbar genügend Anhaltspunkte enthalten, wo die Grenze möglicherweise liegen würde, bei der auch eine Gerichtsentscheidung anders ausfallen würde.« Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt hat das Urteil zur Kenntnis genommen und warte die Begründung des Urteils ab, um eine Analyse zu liefern.
Die AfD hält das Urteil für eine Bestätigung ihres Kurses und sieht keine Grundlage für ein Verbot der Partei. »Wir sehen uns darin bestätigt, daß wir durch und durch verfassungskonform sind«, sagte der Brandenburger AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt. Und insofern gebe es keine Grundlage für ein AfD-Verbot. Mit dem Gerichtsurteil hält die AfD auch ihre Migrationspolitik für legitimiert. »Kritik an der Migration ist absolut erst mal verfassungskonform«, so Bernd. (Quellen: u.a. sueddeutsche.de, t-online.de, jungefreiheit.de, 24.6.25)