Die Liste der Fälle von angeblicher Hetze reißt nicht ab. Der Fall Storm
Vor einigen Wochen hatten wir an konkreten Beispielen aufgezeigt, dass polizeiliche Maßnahmen gegen angebliche »Hass und Hetze« im Internet an der Tagesordnung sind, hervorgerufen meistens durch Denunziation seitens von Stellen, die großzügig mit Steuergeldern alimentiert werden. Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP hatte Ende 2004 bereits rund 2000 vermeintliche ›Beleidigungen‹ zur Anzeige gebracht. Die Liste der Fälle reißt nicht ab. Hier soll der Fall Ramona Storm vorgestellt werden.
Die 67jährige Ramona Storm, Krankenschwert in Rente, ist eine deutsche Politikerin der AfD, Wahlkreis Unterfranken. Seit 2023 ist sie Abgeordnete im Bayerischen Landtag. Der Deutschen Presse-Agentur teilte die Politikerin mit, sie habe 2023 bei einer Demonstration in Aschaffenburg ein Video aufgenommen: Ein Gegendemonstrant am Straßenrand habe den Hitlergruß gezeigt. Die Veranstalter hätten die Polizei gerufen. Daraufhin habe sie die Videodatei auf ihrer öffentlichen Facebook-Seite eingestellt. Im Juli 2024 erließ das Amtsgericht Aschaffenburg gegen Storm einen Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen! Wie die Politikerin mitteilte, belief sich der Strafbefehl auf 24.000 Euro, 120 Tagessätze je 200 Euro; damit würde sie als vorbestraft gelten, insofern Rechtskraft eintritt. Hiergegen legte Storm Einspruch ein und begründete ihn auch. Nun sollte es zu einem Prozess gegen die Abgeordnete kommen, der eigentlich bereits im Mai anberaumt wurde, aber damals aufgehoben worden war wegen einer Terminkollision von Storms Verteidiger. Nun teilte das Amtsgericht Aschaffenburg Ende Juli eine erneute Aufhebung des Verfahrens mit Verweis auf eine erkrankte Richterin mit.
Und der Gegendemonstrant? Das Verfahren gegen den Mann wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde später eingestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg habe sich der Angeklagte im Prozess gegen ihn von seinem Verhalten glaubhaft distanziert.
Quelle: u.a. apollo-news.net, 20.7.2025
Man darf gespannt sein, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart sich beim Landtagseklat in Stuttgart letztlich verhalten wird. Bei einer Abstimmung im baden-württembergischen Landtag am 24.7. hat kein Geringerer als der Landtagsvizevorsitzende Daniel Born (SPD) ein Hakenkreuz auf einen Stimmzettel gezeichnet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft derzeit, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt und sie Ermittlungen aufnimmt. In Betracht käme etwa der Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, der das öffentliche Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt.