ÄMTERVERBOT FÜR POLITISCHE KONKURRENZ GEPLANT!
Wahlverlierer im Bundeskabinett wollen Strafgesetzbuch gegen potenzielle Konkurrenz in Stellung bringen
Polizei und Rettungskräfte in der Ausübung ihrer Dienste zu schützen ist in Ordnung, aber im Zuge einer angeblichen „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ die Meinungsfreiheit einzuschränken und darüber hinaus sich im vermeintlich demokratischen Wettbewerb oppositioneller Konkurrenz zu entledigen, ist alles andere als in Ordnung, ja ist vielmehr ein Skandal, der totalitären Diktaturen würdig ist, nicht aber einem freiheitlichen Staatswesen. Das rot-schwarze Bundeskabinett hat am 05. Oktober 2026 ein Gesetzespaket mit dem vorgenannten Arbeitstitel beschlossen. Besagtes Gesetzesvorhaben berührt unter anderem auch den § 130 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser sogenannte Volksverhetzungsparagraph 130 muss ohnehin bereits als fragwürdige Rechtskonstruktion betrachtet werden, indem dieser eine unbestimmte Verschwommenheit der Tatbestände aufweist, die darauf ausgelegt sind, vor Gericht gemäß machtpolitischer Ideologievorstellungen ausgelegt zu werden, und mehr noch, weil er in eklatantem Konflikt mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt.
Was unter angeblicher Volksverhetzung von strafrechtlicher Relevanz zu subsumieren ist, bezieht sich im Wesentlichen auf eine Auflistung des politischen Klientel der minderheitenfetischistischen Linken, um allein schon die kritische Thematisierung im Zusammenhang mit besagter Minderheitenpolitik juristisch zu verminen. Die Deutschen sind in ihrem eigenen Lande hingegen nicht als „verhetzungsfähig“ gewürdigt, sprich in ihrer Ehre geschützt. Die Wahlverlierer der Regierungsparteien wollen den Strafrahmen in § 130 Absatz 2 StGB oberhalb der Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe von bislang drei auf künftig bis zu fünf Jahren anheben. Dem nicht genug soll den Gerichten künftig das Ermessen eingeräumt werden, Betroffenen im Falle einer Verurteilung nach § 130 zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zudem noch die Wählbarkeit sowie die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, abzuerkennen.
Der Vorsitzende der Gesellschaft für freie Publizistik (GfP) Sascha A. Roßmüller verurteilte den gesinnungstotalitären Vorstoß der Bundesregierung scharf, indem er feststellte: „Die Missachtung des Wählerwillens, jemandem aufgrund einer Majoritätsentscheidung ein Amt im Gemeinwesen zuzusprechen, zumal basierend einzig auf dem Vorwurf einer Meinungsäußerung, ist kein Schutz des Gemeinwesens, sondern dessen Vergewaltigung! Wo ideologischer Dogmatismus Meinungen kriminalisiert, und dies mit dem Ziel, den politischen Wettbewerb um Ämter auszuhebeln, kann nicht mehr von einem Rechtsstaat gesprochen werden, dies ist vielmehr ein rechtsmissbräuchlicher Kreuzzug gegen die Freiheit.“


