Es fragt sich, nicht erst seit heute, ob Richter nur willfährige Instrumente der Regierenden seien. Drei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit dokumentieren, wie eklatant der Eingriff der Justiz auf die demokratische Willensbildung inzwischen geworden ist. In Rumänien wurde nach dem Erfolg des Oppositionskandidaten Calin Georgescu bei den Präsidentschaftswahlen 2024 die erste Runde annuliert, Georgescu verhaftet und mit der Begründung von den Wahlen ausgeschlossen, er habe »die Verpflichtung zur Verteidigung der Demokratie verletzt«. In der Türkei bekam der Istanbuler Oberbürgermeister und profilierte Oppositionspolitiker Ekrem Imamoglu keine Chance, gegen Erdogan anzutreten. Auch er wurde als aussichtsreicher Wettbewerber ausgeschaltet, inhaftiert wegen angeblich Führung einer kriminellen Organisation, Bestechung, Ausschreibungsmanipulation und Unterstützung der PKK/KCK.

Und nun der dritte Fall, ein echter Paukenschlag: Die bei Umfragen weit vorn liegende Marine Le Pen, Vorsitzende des rechten Rassemblement National, wurde am 31. März von einem Pariser Gericht wegen Veruntreuung von öffentlichen Geldern für schuldig befunden und zu vier Jahren Haft, zwei davon auf Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Zusätzlich wird sie von der kommenden Präsidentschaftswahl 2027 und auch von allen anderen Wahlen in Frankreich ausgeschlossen. Der Vorwurf: Mitarbeiter ihrer Fraktion im EU-Parlament sollen zwischen 2004 und 2016 durch die EU finanziert worden sein, obwohl sie hauptsächlich Parteiarbeit geleistet haben sollen. Ist ein ähnliches Vorgehen, bei dem Richter, Verfassungsrichter und Haftrichter in den demokratischen Prozess eingreifen, auch in Deutschland zu befürchten?

Wenn man den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD diesbezüglich Glauben schenkt, ja. Sie sehen nämlich den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vor. Stefan Brandner, AfD-Vize, meint, das Vorhaben sei freiheitsfeindlich, es sei ein weiterer Versuch, unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten zu drängen. Der Straftatbestand der Volksverhetzung diene in zunehmendem Maß gerade nicht dazu, den öffentlichen Frieden zu schützen. Er werde dazu missbraucht, bestimmte politische Meinungen, Auffassungen und Einordnungen zu diffamieren. Die Ausgrenzung der Opposition werde so noch weiter vorangetrieben. (Quelle, Deutschlandfunk, 27.3.25)

Das Amtsgericht Bamberg hat David Bendels, den Leiter des AfD-nahen Deutschland-Kurier, wegen der Veröffentlichung einer satirischen Fotomontage über Innenministerin Nancy Faeser zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt – das Gericht sah den Straftatbestand der »Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens« nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt an. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Kontext von Faesers Ankündigung, gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen, hatte Bendels am 28. Februar 2024 eine Fotomontage veröffentlicht, auf der Faeser ein Schild vor ihrem Körper trug, auf dem »Ich hasse die Meinungsfreiheit« stand.

Tatsächlich war auf dem Schild, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor erstellt worden war, der Schriftzug »We Remember« zu sehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser fühlte sich dadurch offenbar angegriffen und soll laut der Jungen Freiheit den Strafantrag gegen Bendels höchst selbst gestellt haben. Bendels hat bereits angekündigt, gegen die Strafe in Berufung zu gehen. (Quelle: apollo-news.nt, 8.4.25) Inzwischen berichtete die Junge Freiheit (16.4.259, dass das Bamberger Amtsgericht Bendels »mit weiteren Prozessen überzogen« und Faeser erneut »persönlich Strafantrag« gestellt habe.

Der eindeutige Wahlsieg der AfD hat gezeigt, dass allen Widerwärtigkeiten zum Trotz ein Ruck innerhalb der Wählerschaft erfolgt ist. Nicht wenige werden jedoch bedauern, dass dieser Ruck nicht stark genug gewesen ist und einen noch höheren Stimmanteil hätte herbeiführen müssen. Entscheidend ist doch, dass AfD und Linke künftig über eine gemeinsame Sperrminorität verfügen, da eine Zweidrittelmehrheit von Union, SPD und Grünen im neuen Bundestag nicht mehr besteht. Das wird zur Folge haben, dass die künftige Bundesregierung es schwer haben wird, Verfassungsänderungen durch den Bundestag zu bekommen.

Friedrich Merz, der schnell eine Regierung bilden wollte und einen Ton anschlug, als hätte seine Partei die absolute Mehrheit errungen, gab sich auf dem CDU-Parteitag Anfang Februar kompromisslos, doch war von vornherein klar, dass er ohne Kompromisse wohl keine Politik würde machen können. Nach dem Anschlag von Aschaffenburg im Januar war Friedrich Merz noch klar und entschlossen: Die CDU werde nur eine Koalition eingehen, wenn man sich auf eine Wende in der Migrationspolitik einigen würde. Nun ruderte Merz wieder einmal zurück und beerdigte bereits 21 Stunden nach seinem Wahlsieg seine versprochene Migrationswende: »Niemand von uns will die Grenzen schließen, niemand.« (Quelle: zdf.de, 24.2.25)

Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags waren die Chefs von Union und SPD ob der erzielten Kompromisse voll des Lobes. Die vielen kritischen Stimmen deuten darauf hin, dass ein richtiger Aufbruch kaum zu erwarten ist und es in manchen Fällen leider bei bloßen Absichtserklärungen bleiben wird. Dafür sind die Knackpunkte und die Fallstricke (u.a. Mindestlohn und Senkung der Einkommensteuer) zu offensichtlich.

In einem wesentlichen Punkt hat Merz keinen Rückzieher vollzogen: Laut Koalitionspapier planen Union und SPD Gesetze, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise aushöhlen sollen, wortwörtlich: »Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen« und »den Straftatbestand der Volksverhetzung verschärfen«. Hierzu soll der neue Delikt der »Informationsmanipulation« geschaffen werden.

Hans-Georg Maaßen, bis November 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), wird wohl nach wie vor bestens informiert sein. Am 3.4.25, also noch vor dem Abschluss des Koalitionsvertrags, ließ er durchblicken, dass Friedrich Merz eine Zusammenarbeit von Behörden mit staatlich finanzierten NGOs anstrebe, um kritische Medien mundtot zu machen, und entsprechende Zusammenkünfte etwa mit ›Correctiv‹ vorbereite. Für Maaßen bedeute dies nichts anderes als die Gründung eines neuen Inlandsgeheimdienstes.

Maaßen behielt Recht. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD nämlich darauf geeinigt, dass die »bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen« durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt sei. Dieser Position der Koalierenden hat der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber gegen¬über dem Stern (2.4.25) heftig widersprochen: »Hass und Hetze sind keine rechtlich klaren Begriffe, sondern Einfallstore für die Durchsetzung ideologischer Vorstellungen vor allem aus dem links-grünen Milieu«. Dadurch werde der Korridor des Sagbaren immer stärker verengt. Zwar stimme es, daß eine bewusste, also vorsätzliche Verbreitung falscher Tatsachen nicht unter Schutz von Artikel 5 des Grundgesetzes falle, doch die Frage ist allerdings, »dass der Wahrheitsgehalt einer Äußerung oft unklar ist und wie der Vorsatz festgestellt werden kann«. Es sei in diesem Zusammenhang an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.201 erinnert: »Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.«

Union und SPD wollen das Lügen verbieten. (Waren manche von Merz und der CDU im Wahlkampf propagierte Versprechungen und Behauptungen nicht etwa ›fake news‹ oder, wie es nun schön heißen soll, »Delikte der Informationsmanipulation«?) Von einem »Wahrheitsgesetz« (welt.de, 11.4.25) ist schon die Rede. Der Weg zum »Wahrheitsministerium« ist dann nicht mehr sehr weit. George Orwell läßt grüßen.

Die beiden großen Kirchen haben 2024 zusammen mehr als eine Million Mitglieder verloren. Aus der katholischen Kirche traten im vergangenen Jahr rund 322.000 Menschen aus, rund 213.000 Katholiken starben. 345.000 Menschen kehrten 2024 der evangelischen Kirche den Rücken, und rund 335.000 evangelische Christen starben. Dass die Kirchen immer leerer werden, überrascht nicht.

Schuld an den Kirchenaustritten sind vor allem die Kirchen selbst. »Durch einseitige Politisierung mit deutlich linker Schlagseite haben sie sich weit von ihrem Glaubensauftrag entfernt – und damit überflüssig gemacht«, meint Hannah Bethke (welt.de, 5.4.25) CDU-Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Katholikin und studierte Theologin, warf zu Ostern den Kirchen vor, »austauschbare Nichtregierungsorganisationen (NGOs)« zu werden. Diese würden sich zu oft zu politischen Themen äußern, statt Trost und Stabilität zu spenden. Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, hat das gute Abschneiden der AfD bei den Bundestagswahlen als »sehr besorgniserregend« bezeichnet; den Wählern der Partei wolle er »keinen maßvollen Umgang« mehr bieten, ja sprach ihnen ausdrücklich die Solidarität der Kirche ab.

Hinzu kommen immer wieder haarsträubende, skandalöse Vorfälle, wie zuletzt im bayerischen Landkreis Regen, wo ein Pfarrer seinen Oberministranten aus dem Dienst entlassen hat, nur weil er sich mit dem AfD-Politiker Maximilian Krah fotografieren ließ. Nach Angaben der Familie des Jugendlichen habe der Pfarrer ihn als »Nazi« und als »scheinheiligen, falschen und verlogenen Christen« beschimpft.

(Quelle: web.archive.org)

Vor zwei Jahren hatte die Linksextremistin Hanna S. mit der Terrortruppe »Hammerbande« am Rande einer Großveranstaltung in Budapest Jagd auf Rechtsextreme gemacht. Drei davon wurden bei den Überfällen, an denen Hanna S. beteiligt gewesen sein soll, erheblich verletzt. Im Mai 2024 festgenommen, muss sich Hanna S. nun wegen Mordversuch vor dem Oberlandesgericht in München verantworten. Jetzt heißt es – man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen –, dass Hanna S. den diesjährigen Bundeskunstpreis erhält – mit gestiftet vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, dotiert und finanziert mit 30.000 Euro aus Steuergeld; dazu ein 18.000-Euro-Stipendium.

Die Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg verteidigt den Bundespreis für Kunststudierende an die Linksextremistin, die Auswahl sei aus rein fachlich-künstlerischen Kriterien getroffen worden, und der Vorschlag für den Bundeskunstpreis sei ohnehin lange vor ihrer Verhaftung erfolgt. Jurymitglied Stefanie Kleefeld erklärte, die fünf Objekte und Installationen von Hanna S. seien gekennzeichnet von »Fragilität und Sensibilität« (sic). Hanna S. beschäftige sich mit Macht- und Gewaltmechanismen in der Gesellschaft. Indem ihre Arbeiten mit vermeintlichen Gegensätzen spielten, werde »eine Spannung und Ambivalenz erzeugt, die den Arbeiten eine Komplexität und Dringlichkeit verleiht, der sich nur schwer zu entziehen ist«.

(Quelle: m.bild.de, 7.4.25; br.de, 16.4.25)

Nur 51 von 1937 Kindern bestanden den Eignungstest, das bedeutet eine Durchfallquote von 97,4 Prozent! Kein einziger der 51 migrantischen Willkommensschüler, die angetreten waren, ging mit Erfolg aus dem Probetag. Auch kein einziges der 248 Kinder, die im Bezirk Mitte antraten, war erfolgreich. (Quelle: bz-berlin.de, 28.3.25) Angesichts dieser desaströsen Ergebnnisse sind die Forderungen der zur Zeit im Aufwind befindlichen Linken bezeichnend. Ihr Co-Parteivorsitzender Jan van Aken spricht sich für eine gänzliche Abschaffung der Hausaufgaben aus, da sie »strukturelle Ungerechtigkeit« erzeugen und die soziale Spaltung vertiefen würden. Kinder von Akademiker-Eltern seien hier im Vorteil gegenüber anderen Kindern. »Lernen gehört in die Schule, nicht ins Wohnzimmer«, betont van Aken. Außerdem fordert die Linke die Einführung einer Einheitsschule. (Quelle: u.a. tagesspiegel.de, 4.4.25)

Julia Klöckner ist die designierte Präsidentin des neuen Bundestags. Schon vor ihrem Amtsantritt sorgte die CDU-Politikerin für eine »kleine« Kontroverse: Sie wollte nämlich auch der AfD-Fraktion einen Antrittsbesuch abstatten, eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer parlamentarischen Demokratie. Nach Protesten und einem Ultimatum von seiten der grünen Parteivorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelman, die es gar für einen frevelhaften Akt der »Normalisierung, wenn Julia Klöckner sich auch bei den AfD-Abgeordneten vorstellen wollte, kuschten schließllich Klöckner und CDU. Jasper von Altenbockum schreibt unter dem Titel »Das Parlament ist keine Anti-AfD-Veranstaltung« (faz-net, 23.3.25): »Richtig wäre es hingegen, das Parlament als den Ort zu begreifen, wo jeder Abgeordnete das ganze Volk repräsentiert – nicht nur den Teil, der ihm gefällt. Darin steckt der Sinn demokratisch-parlamentarischer Integration und setzt zumindest den Versuch voraus, das Gespräch zu suchen. Klöckner sollte sich von den Grünen nicht davon abhalten lassen.« (Quelle: welt.de, 24.3.25)

Mitte März hat die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, mit Hilfe der sogenannten »Spar- und Investitionsunion« (SIU) private Ersparnisse in »dringend benötigte Investitionen« umlenken zu wollen. Heißt das eine mögliche Enteignung privater Sparguthaben? Was sind die Überlegungen der EU-Kommission? Zur Zeit besteht zweifellos ein erheblicher Investitionsbedarf; dem Draghi-Report zufolge werden bis 2030 nämlich 750 bis 800 Milliarden Euro benötigt, und zwar jährlich. Gleichzeitig würden rund 10 Billionen Euro, etwa 70 Prozent der privaten Ersparnisse, in Banken lagern, die bekanntlich wenig Rendite bieten. Die Brüsseler erhoffen sich mit der SIU eine deutlich effizientere Nutzung von Kapital. Fraglich ist aber, ob die Bürger bereit sind, ihre Ersparnisse in Investitionen, insbesondere in Verteidigungsmaßnahmen, umzulenken.

Verfechter befürworten den Vorstoß der EU als »Versuch, mehr Transparenz und Verständnis für die Finanzmärkte zu schaffen« (sic)). In Wirklichkeit zielt das Vorhaben auf eine noch größere, tiefgreifendere Regulierung von seiten der EU-Kommission hin: Die Einzelnationalstaaten werden weitere Kompetenzen an die EU abgeben müssen, und ein detaillierter Plan für Überwachungsmaßnahmen sei in Bearbeitung, um nationale Abweichungen gezielt identifizieren und verhindern, wenn sie die Entwicklung integrierter Kapitalmärkte hemmen. Im bereits veröffentlichten Entwurf heißt es: »Die Verwirklichung einer einheitlichen Aufsicht auf den Kapitalmärkten erfordert ein neues Gleichgewicht zwischen der Aufsichtserantwortung auf EU- und nationaler Ebene.«

In der Originalmeldung der russischen Nachrichtenagentur Tass vom 5. März 2025 heißt es: »Die Europäische Kommission schätzt das Gesamtvolumen der ungenutzten Ersparnisse der EU-Bürger auf 10 Billionen Euro, und sie will Wege finden, dieses Geld zu mobilisieren, um ihre Pläne zur Militarisierung Europas und zur Unterstützung des europäischen militärisch-industriellen Komplexes zu finanzieren.« Angesichts dieser und anderer ähnlich verlautender Meldungen ist die EU-Kommission um Beschwichtigung bemüht. Solche Meldungen seien »ein klares Beispiel für russische Informationsmanipulation«. Es werde suggeriert, dass die neue Spar- und Investitionsunion der EU beabsichtige, das Geld der Sparer ohne deren Einverständnis und Wissen für militärische Zwecke zu nutzen. Ihr Pressesprecher Gill betont: »Die EU-Bürgerinnen und -Bürger genießen die absolute Freiheit, auf der Grundlage ihrer persönlichen Entscheidungen zu investieren: Sie werden immer die volle Kontrolle darüber haben, wo sie ihr Geld aufbewahren und zuweisen wollen.« (Quelle: u.a. dw.com, 27.3.25; exxpress.at, 13.3.25)

Die beiden großen Kirchen haben 2024 zusammen mehr als eine Million Mitglieder verloren. Aus der katholischen Kirche traten im vergangenen Jahr rund 322.000 Menschen aus, rund 213.000 Katholiken starben. 345.000 Menschen kehrten 2024 der evangelischen Kirche den Rücken, und rund 335.000 evangelische Christen starben. Dass die Kirchen immer leerer werden, überrascht nicht. Schuld an den Kirchenaustritten sind vor allem die Kirchen selbst. »Durch einseitige Politisierung mit deutlich linker Schlagseite haben sie sich weit von ihrem Glaubensauftrag entfernt – und damit überflüssig gemacht«, meint Hannah Bethke (welt.de, 5.4.25) Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, hat das gute Abschneiden der AfD bei den Bundestagswahlen als »sehr besorgniserregend« bezeichnet und den Wählern der Partei »keinen maßvollen Umgang mehr« geboten, ja ihnen ausdrücklich die Solidarität der Kirche abgesprochen. Hinzu kommen immer wieder haarsträubende, skandalöse Vorfälle, wie zuletzt im bayerischen Landkreis Regen, wo ein Pfarrer seinen Oberministranten aus dem Dienst entlassen hat, nur weil er sich mit dem AfD-Politiker Maximilian Krah fotografieren ließ. Nach Angaben der Familie des Jugendlichen habe der Pfarrer ihn als »Nazi« und als »scheinheiligen, falschen und verlogenen Christen« beschimpft. (Quelle: web.archive.org, 4.4.25).

Im Januar 2024 hatte die ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) im Zusammenhang mit der öffentlichen Erregung um das vermeintliche »Geheimtreffen von Potsdam« auf der Webseite der Landesregierung die AfD als »rechtsextreme Verfassungsfeinde« sowie als »Fall für die Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden« bezeichnet, außerdem als eine Partei kritisiert, die Pläne zur »Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven« habe. Damit hatte sie zur Teilnahme an einer Großdemonstration in Mainz gegen Rechts aufgerufen. Daraufhin hatten der Bundes- und der Landesverband der AfD eine Organklage gegen Dreher erhoben und damit argumentiert, Dreyer habe gegen das gesetzlich verankerte Neutralitätsgebot verstoßen und in das Recht auf Chancengleichheit der Partei eingegriffen.

Am 2. April hat das rheinland-pfälzische Landesgericht die Organklage zurückgewiesen: Dreyer habe zwar gegen das Neutralitätsgebot und die Chancengleichheit verstoßen, dies sei »aber zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerechtfertigt« (sic). Es ist das erste Mal, dass oberste Landes- oder Bundesrichter dieser Rechtsauffassung folgen. Die zur Neutralität verpflichteten staatlichen Behörden dürfen demnach doch Partei ergreifen – wenn es dem »Kampf gegen Rechts« dient.

Erstmals hat ein deutsches Gericht damit dem regierungsamtlichen »Kampf gegen Rechts« den Vorrang vor dem Gebot der staatlichen Neutralität eingeräumt. Bundesweit könnte die Entscheidung Nachwirkungen haben: Regierende anderer Länder und auf Bundesebene könnten sich auf das Urteil berufen, um sich offensiver gegen die AfD zu positionieren. Die Entscheidung bricht mit der strengen Linie des Bundesverfassungsgerichts, das vergleichbare Aussagen von Regierungsvertretern bisher stets als verfassungswidrig eingestuft hat. Die AfD sieht in dem jüngsten Urteil daher einen »gefährlichen Präzedenzfall«, der die staatliche Neutralität gegenüber politischen Parteien aushöhle und dem Missbrauch von Regierungsämtern für parteipolitische Stellungnahmen Tür und Tor öffne.

Dreyer hatte auch behauptet: »In Deutschland haben wir schon einmal die schreckliche Erfahrung gemacht: Rechtsextremisten tun, was sie sagen, und sie sagen, was sie tun.« Auch diese Behauptung sei laut Verfassungsricht der Landesregierung nun erlaubt; die AfD sei »durch die amtlichen Verlautbarungen nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb« verletzt worden. Ungleichbehandlung sei zulässig; der Staat dürfe »die AfD verunglimpfen« (Junge Freiheit). Die Gefahr ist groß, dass Regierungen künftig unbegrenzt missliebige Parteien als verfassungsfeindlich klassifizieren und öffentlich verurteilen. (Quelle: jungefreiheit.de, 3.4.25)

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“

Augustinus