Eine Abgeordnete im Parlament wurde auf Koran vereidigt. Naseem Shah, die Abgeordnete für den Wahlkreis Bradford-West, legte ihren Amtseid ab, während sie einen Hijab trug, den Koran küsste und laut Allah anrief. Was für die ›woken‹, bis zum eigenen Selbstmord toleranten Progressiven in der britischen Politik und linke Medien »Ausdruck persönlicher Glaubensfreiheit« ist, stellt in »Wahrheit einen Kipp- oder gar Schlußpunkt der so gut wie vollendeten totalen Islamisierung der Insel dar«. Die Anzahl der Muslime wurde im Jahr 2010 auf etwa 3,2 Millionen geschätzt. 2021 lag sie bei 3,9 Millionen. Allein im Jahr 2023 kamen 1,2 Millionen legale Einwanderer und eine unbekannte Zahl illegaler Einwanderer nach England, größtenteils Muslime.(Quelle: journalistenwatch.com, 23.4.25)

Mahnende Stimmen sagen, das Vereinigte Königreich befinde sich fest im Griff der Gotteskrieger, die Machtübernahme des Islamismus habe bereits eingesetzt.

Auf der anderen Seite habe ein sich anbahnender Trend eine neue Entwicklung, eine Kehrtwende, vollzogen. Während der amtierende britische Premier Keir Starmer noch 2022 die Gleichstellung von Transfrauen betont und sich eindeutig für die Einbeziehung von Transfrauen in den Schutzbereich von Frauenrechten ausgesprochen hatte, hält er Transfrauen inzwischen nicht mehr für Frauen. Kürzlich hatte der britische Supreme Court dieser Gruppe die Frauenrechte aberkannt und entschieden, dass eine Frau im rechtlichen Sinne nur dann als solche gilt, wenn sie als biologisch weiblich zur Welt gekommen ist. Selbst eine Geschlechtsanerkennungsbescheinigung ändere daran nichts. Ein Sprecher des Premierministers erklärte gegenüber der BBC, dass Starmer mittlerweile demnach nicht mehr davon ausgehe, dass Transfrauen im rechtlichen Sinne als Frauen zu gelten hätten.

Viele gehen davon aus, dass diese Entscheidung weitreichende Folgen für den rechtlichen Schutz von Transpersonen in Großbritannien haben wird.

Im Juli 2024 hatte die umtriebene Ampel-Innenministerin Nancy Faeser das Magazin Compact verboten. Wohlgemerkt: Presseerzeugnisse können in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Faeser nutzte allerdings das Mittel des Vereinsverbots, um das weitere Erscheinen der Zeitschrift zu untersagen. Zugleich ließ sie das Eigentum von Compact beschlagnahmen.

Bereits in einem ersten Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot vorläufig gekippt. Laut den Richtern bestünden erhebliche Zweifel, »ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ›COMPACT-Magazin für Souveränität‹ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist«.

Am 24. Juli hob das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot der Zeitschrift von Jürgen Elsässer endgültig auf. Die von der Bundesregierung als Verbotsgrund aufgeführten migrationskritischen Äußerungen sowie Kritik an der Corona-Politik, die vom Magazin bedienten »Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen« genössen den Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes und rechtfertigten ein Vereinsverbot nicht, teilten die Richter mit. Magazin und YouTube-Kanal können also weiterbetrieben werden. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können nicht eingelegt werden. Das Urteil des BVerwG ist rechtskräftig.

Die Entscheidung, die der Vorsitzende Richter Ingo Kraft verkündete, gilt als Rückschlag für Faeser. Sie hatte das Firmengeflecht hinter den Medien als eine Vereinigung nach dem Vereinsrecht verbieten lassen. Begründung war, daß das Handeln gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet und das Magazin dabei Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ziele sei. Dazu erklärt Ingo Kraft: »Das Grundgesetz garantiert auch den Feinden Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.« Deshalb sei ein Vereinsverbot mit Blick auf Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich verfassungsfeindliche Haltungen als prägend erweisen. In der Gesamtheit sei das jedoch noch nicht erreicht. »Eine Vielzahl der Äußerungen lässt sich als überspitzte, aber zulässige Kritik an der Migrationspolitik verstehen.« Die Vereinigung erfülle nicht sämtliche Voraussetzungen des Verbots.

Jürgen Elsässer dankte nach dem Gerichtsurteil am Dienstag den Richtern dafür, daß sie »der entfesselten Exekutive etwas entgegensetzten«. Unmittelbar werde auch die AfD profitieren: »Wenn es unmöglich war, Compact zu verbieten, ist es auch unmöglich, AfD zu verbieten.«

Elsässers Anwalt Laurens Nothdurft, der als AfD-Mitglied auch ehrenamtlicher Ortsbürgermeister von Roßlau in Sachsen-Anhalt ist, erklärte im Anschluss an den Prozess, dass es sich um einen »Präzedenzfall« handele: Ein kritisches Medium lasse sich künftig nicht mehr durch einen Federstreich einer Ministerin beseitigen. Mit Blick auf das Verbot von einem »teilweise diktatorischen Verhalten«. Solche »Exzesse« müssten auch bekämpft werden, »damit eine Ablösung des Systems in freien Wahlen ermöglicht wird«.

Eigentlich war die Leipziger Entscheidung keine Überraschung, denn an der Stichhaltigkeit des Vorgehens von Bundesinnenministerin Faeser gab es von Anfang an Zweifel, die das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt hat. Aus dem Urteil lasse sich der positive Schluß ziehen, dass das Risiko gerichtlicher Aufhebung als solches nicht beseitigt werden kann. Und das ist gut so. Andernfalls wäre der Rechtsstaat endgültig am Ende.

Wie nicht anders zu erwarten war, fielen die Reaktionen auf das Urteil sehr unterschiedlich aus. Bundespräsident Steinmeier mischte sich sofort ein und beteuerte, dass das Vorgehen der Genossin Faeser weiterhin richtig sei: »In der Gerichtsentscheidung sind offenbar genügend Anhaltspunkte enthalten, wo die Grenze möglicherweise liegen würde, bei der auch eine Gerichtsentscheidung anders ausfallen würde.« Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt hat das Urteil zur Kenntnis genommen und warte die Begründung des Urteils ab, um eine Analyse zu liefern.

Die AfD hält das Urteil für eine Bestätigung ihres Kurses und sieht keine Grundlage für ein Verbot der Partei. »Wir sehen uns darin bestätigt, daß wir durch und durch verfassungskonform sind«, sagte der Brandenburger AfD-Landtagsfraktionschef Hans-Christoph Berndt. Und insofern gebe es keine Grundlage für ein AfD-Verbot. Mit dem Gerichtsurteil hält die AfD auch ihre Migrationspolitik für legitimiert. »Kritik an der Migration ist absolut erst mal verfassungskonform«, so Bernd. (Quellen: u.a. sueddeutsche.de, t-online.de, jungefreiheit.de, 24.6.25)

Polizeiliche Maßnahmen gegen angebliche »Haß und Hetze« im Internet sind an der Tagesordnung, hervorgerufen meistens durch Denunziation seitens von Stellen, die großzügig mit Steuergeldern alimentiert werden. Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP hatte Ende 2004 bereits rund 2000 vermeintliche ›Beleidigungen‹ zur Anzeige gebracht. Robert Habeck war ähnlich eifrig. Nachfolgend drei Fälle.

Weil Karl Lauterbach den Arm hebt, muß eine Frau vor Gericht – 1800 Euro Geldstrafe. Eine Corona-Kritikerin aus Coburg postete im Internet ein Bild von Ex-Gesundheitsminister Lauterbach mit erhobenem Arm – das Amtsgericht Schweinfurt erkannte darin einen Hitlergruß und verhängte eine empfindliche Geldstrafe. Die Angeklagte hatte das Bild im März 2024 im Rahmen einer Ausstellungsreihe namens »Zitate der Schande« öffentlich gezeigt. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hatte zunächst eine Strafe in Höhe von 3500 Euro beantragt und der Frau das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Die Beschuldigte wiest die Vorwürfe zurück und argumentierte, dass das Bild eine Momentaufnahme aus einer Rede Lauterbachs sei. Sie habe das Bild nicht verwendet, um einen Hitlergruß darzustellen, sondern um eine Gegenüberstellung mit der Darstellung eines Querdenken-Redners zu machen, der zuvor wegen eines mutmaßlichen Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. (Quelle: jungefreiheit.de, 30.6.25)

Ein Mann aus NRW muß 2250 Euro Strafe zahlen – weil er sich auf X öffentlich fragte, warum linke Haßparolen (»Deutschland verrecke«) legal, rechte Zitate (»Alles für Deutschland«) aber strafbar seien. Er habe damit »Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« verwendet, so das Gericht. Mit den Anwaltskosten habe der X-User insgesamt rund 4000 Euro zahlen müssen. Die Junge Freiheit befand: »Wenn schon das Fragen nach Verboten verboten ist.« (Quelle: jungefreiheit.de, 29.5.25)

Ebenfalls wegen eines Kommentars auf der Plattform X muß ein Rentner aus Traunstein nach der Verwendung des Ausdrucks »Alles für Deutschland« bald für 75 Tage in Haft. Wegen zweier Kommentare auf der Plattform X wurde er von der dubiosen Meldestelle REspect!, einer Organisation, die mittlerweile sogar staatlich anerkannt ist, angezeigt und vom Amtsgericht Traunstein im November 2024 zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Da der Rentner nicht in der Lage sei, diese Summe aufzubringen, erhielt er eine Ladung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe. (Quelle: apollo-news.net, 28.5.25)

Es fragt sich, nicht erst seit heute, ob Richter nur willfährige Instrumente der Regierenden seien. Drei Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit dokumentieren, wie eklatant der Eingriff der Justiz auf die demokratische Willensbildung inzwischen geworden ist. In Rumänien wurde nach dem Erfolg des Oppositionskandidaten Calin Georgescu bei den Präsidentschaftswahlen 2024 die erste Runde annuliert, Georgescu verhaftet und mit der Begründung von den Wahlen ausgeschlossen, er habe »die Verpflichtung zur Verteidigung der Demokratie verletzt«. In der Türkei bekam der Istanbuler Oberbürgermeister und profilierte Oppositionspolitiker Ekrem Imamoglu keine Chance, gegen Erdogan anzutreten. Auch er wurde als aussichtsreicher Wettbewerber ausgeschaltet, inhaftiert wegen angeblich Führung einer kriminellen Organisation, Bestechung, Ausschreibungsmanipulation und Unterstützung der PKK/KCK.

Und nun der dritte Fall, ein echter Paukenschlag: Die bei Umfragen weit vorn liegende Marine Le Pen, Vorsitzende des rechten Rassemblement National, wurde am 31. März von einem Pariser Gericht wegen Veruntreuung von öffentlichen Geldern für schuldig befunden und zu vier Jahren Haft, zwei davon auf Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Zusätzlich wird sie von der kommenden Präsidentschaftswahl 2027 und auch von allen anderen Wahlen in Frankreich ausgeschlossen. Der Vorwurf: Mitarbeiter ihrer Fraktion im EU-Parlament sollen zwischen 2004 und 2016 durch die EU finanziert worden sein, obwohl sie hauptsächlich Parteiarbeit geleistet haben sollen. Ist ein ähnliches Vorgehen, bei dem Richter, Verfassungsrichter und Haftrichter in den demokratischen Prozess eingreifen, auch in Deutschland zu befürchten?

Wenn man den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD diesbezüglich Glauben schenkt, ja. Sie sehen nämlich den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vor. Stefan Brandner, AfD-Vize, meint, das Vorhaben sei freiheitsfeindlich, es sei ein weiterer Versuch, unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten zu drängen. Der Straftatbestand der Volksverhetzung diene in zunehmendem Maß gerade nicht dazu, den öffentlichen Frieden zu schützen. Er werde dazu missbraucht, bestimmte politische Meinungen, Auffassungen und Einordnungen zu diffamieren. Die Ausgrenzung der Opposition werde so noch weiter vorangetrieben. (Quelle, Deutschlandfunk, 27.3.25)

Das Amtsgericht Bamberg hat David Bendels, den Leiter des AfD-nahen Deutschland-Kurier, wegen der Veröffentlichung einer satirischen Fotomontage über Innenministerin Nancy Faeser zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt – das Gericht sah den Straftatbestand der »Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens« nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt an. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Kontext von Faesers Ankündigung, gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen, hatte Bendels am 28. Februar 2024 eine Fotomontage veröffentlicht, auf der Faeser ein Schild vor ihrem Körper trug, auf dem »Ich hasse die Meinungsfreiheit« stand.

Tatsächlich war auf dem Schild, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor erstellt worden war, der Schriftzug »We Remember« zu sehen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser fühlte sich dadurch offenbar angegriffen und soll laut der Jungen Freiheit den Strafantrag gegen Bendels höchst selbst gestellt haben. Bendels hat bereits angekündigt, gegen die Strafe in Berufung zu gehen. (Quelle: apollo-news.nt, 8.4.25) Inzwischen berichtete die Junge Freiheit (16.4.259, dass das Bamberger Amtsgericht Bendels »mit weiteren Prozessen überzogen« und Faeser erneut »persönlich Strafantrag« gestellt habe.

Der eindeutige Wahlsieg der AfD hat gezeigt, dass allen Widerwärtigkeiten zum Trotz ein Ruck innerhalb der Wählerschaft erfolgt ist. Nicht wenige werden jedoch bedauern, dass dieser Ruck nicht stark genug gewesen ist und einen noch höheren Stimmanteil hätte herbeiführen müssen. Entscheidend ist doch, dass AfD und Linke künftig über eine gemeinsame Sperrminorität verfügen, da eine Zweidrittelmehrheit von Union, SPD und Grünen im neuen Bundestag nicht mehr besteht. Das wird zur Folge haben, dass die künftige Bundesregierung es schwer haben wird, Verfassungsänderungen durch den Bundestag zu bekommen.

Friedrich Merz, der schnell eine Regierung bilden wollte und einen Ton anschlug, als hätte seine Partei die absolute Mehrheit errungen, gab sich auf dem CDU-Parteitag Anfang Februar kompromisslos, doch war von vornherein klar, dass er ohne Kompromisse wohl keine Politik würde machen können. Nach dem Anschlag von Aschaffenburg im Januar war Friedrich Merz noch klar und entschlossen: Die CDU werde nur eine Koalition eingehen, wenn man sich auf eine Wende in der Migrationspolitik einigen würde. Nun ruderte Merz wieder einmal zurück und beerdigte bereits 21 Stunden nach seinem Wahlsieg seine versprochene Migrationswende: »Niemand von uns will die Grenzen schließen, niemand.« (Quelle: zdf.de, 24.2.25)

Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags waren die Chefs von Union und SPD ob der erzielten Kompromisse voll des Lobes. Die vielen kritischen Stimmen deuten darauf hin, dass ein richtiger Aufbruch kaum zu erwarten ist und es in manchen Fällen leider bei bloßen Absichtserklärungen bleiben wird. Dafür sind die Knackpunkte und die Fallstricke (u.a. Mindestlohn und Senkung der Einkommensteuer) zu offensichtlich.

In einem wesentlichen Punkt hat Merz keinen Rückzieher vollzogen: Laut Koalitionspapier planen Union und SPD Gesetze, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in unzulässiger Weise aushöhlen sollen, wortwörtlich: »Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen« und »den Straftatbestand der Volksverhetzung verschärfen«. Hierzu soll der neue Delikt der »Informationsmanipulation« geschaffen werden.

Hans-Georg Maaßen, bis November 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), wird wohl nach wie vor bestens informiert sein. Am 3.4.25, also noch vor dem Abschluss des Koalitionsvertrags, ließ er durchblicken, dass Friedrich Merz eine Zusammenarbeit von Behörden mit staatlich finanzierten NGOs anstrebe, um kritische Medien mundtot zu machen, und entsprechende Zusammenkünfte etwa mit ›Correctiv‹ vorbereite. Für Maaßen bedeute dies nichts anderes als die Gründung eines neuen Inlandsgeheimdienstes.

Maaßen behielt Recht. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD nämlich darauf geeinigt, dass die »bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen« durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt sei. Dieser Position der Koalierenden hat der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber gegen¬über dem Stern (2.4.25) heftig widersprochen: »Hass und Hetze sind keine rechtlich klaren Begriffe, sondern Einfallstore für die Durchsetzung ideologischer Vorstellungen vor allem aus dem links-grünen Milieu«. Dadurch werde der Korridor des Sagbaren immer stärker verengt. Zwar stimme es, daß eine bewusste, also vorsätzliche Verbreitung falscher Tatsachen nicht unter Schutz von Artikel 5 des Grundgesetzes falle, doch die Frage ist allerdings, »dass der Wahrheitsgehalt einer Äußerung oft unklar ist und wie der Vorsatz festgestellt werden kann«. Es sei in diesem Zusammenhang an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.11.201 erinnert: »Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt.«

Union und SPD wollen das Lügen verbieten. (Waren manche von Merz und der CDU im Wahlkampf propagierte Versprechungen und Behauptungen nicht etwa ›fake news‹ oder, wie es nun schön heißen soll, »Delikte der Informationsmanipulation«?) Von einem »Wahrheitsgesetz« (welt.de, 11.4.25) ist schon die Rede. Der Weg zum »Wahrheitsministerium« ist dann nicht mehr sehr weit. George Orwell läßt grüßen.

Die beiden großen Kirchen haben 2024 zusammen mehr als eine Million Mitglieder verloren. Aus der katholischen Kirche traten im vergangenen Jahr rund 322.000 Menschen aus, rund 213.000 Katholiken starben. 345.000 Menschen kehrten 2024 der evangelischen Kirche den Rücken, und rund 335.000 evangelische Christen starben. Dass die Kirchen immer leerer werden, überrascht nicht.

Schuld an den Kirchenaustritten sind vor allem die Kirchen selbst. »Durch einseitige Politisierung mit deutlich linker Schlagseite haben sie sich weit von ihrem Glaubensauftrag entfernt – und damit überflüssig gemacht«, meint Hannah Bethke (welt.de, 5.4.25) CDU-Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Katholikin und studierte Theologin, warf zu Ostern den Kirchen vor, »austauschbare Nichtregierungsorganisationen (NGOs)« zu werden. Diese würden sich zu oft zu politischen Themen äußern, statt Trost und Stabilität zu spenden. Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der römisch-katholischen Deutschen Bischofskonferenz, hat das gute Abschneiden der AfD bei den Bundestagswahlen als »sehr besorgniserregend« bezeichnet; den Wählern der Partei wolle er »keinen maßvollen Umgang« mehr bieten, ja sprach ihnen ausdrücklich die Solidarität der Kirche ab.

Hinzu kommen immer wieder haarsträubende, skandalöse Vorfälle, wie zuletzt im bayerischen Landkreis Regen, wo ein Pfarrer seinen Oberministranten aus dem Dienst entlassen hat, nur weil er sich mit dem AfD-Politiker Maximilian Krah fotografieren ließ. Nach Angaben der Familie des Jugendlichen habe der Pfarrer ihn als »Nazi« und als »scheinheiligen, falschen und verlogenen Christen« beschimpft.

(Quelle: web.archive.org)

Vor zwei Jahren hatte die Linksextremistin Hanna S. mit der Terrortruppe »Hammerbande« am Rande einer Großveranstaltung in Budapest Jagd auf Rechtsextreme gemacht. Drei davon wurden bei den Überfällen, an denen Hanna S. beteiligt gewesen sein soll, erheblich verletzt. Im Mai 2024 festgenommen, muss sich Hanna S. nun wegen Mordversuch vor dem Oberlandesgericht in München verantworten. Jetzt heißt es – man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen –, dass Hanna S. den diesjährigen Bundeskunstpreis erhält – mit gestiftet vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, dotiert und finanziert mit 30.000 Euro aus Steuergeld; dazu ein 18.000-Euro-Stipendium.

Die Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg verteidigt den Bundespreis für Kunststudierende an die Linksextremistin, die Auswahl sei aus rein fachlich-künstlerischen Kriterien getroffen worden, und der Vorschlag für den Bundeskunstpreis sei ohnehin lange vor ihrer Verhaftung erfolgt. Jurymitglied Stefanie Kleefeld erklärte, die fünf Objekte und Installationen von Hanna S. seien gekennzeichnet von »Fragilität und Sensibilität« (sic). Hanna S. beschäftige sich mit Macht- und Gewaltmechanismen in der Gesellschaft. Indem ihre Arbeiten mit vermeintlichen Gegensätzen spielten, werde »eine Spannung und Ambivalenz erzeugt, die den Arbeiten eine Komplexität und Dringlichkeit verleiht, der sich nur schwer zu entziehen ist«.

(Quelle: m.bild.de, 7.4.25; br.de, 16.4.25)

Nur 51 von 1937 Kindern bestanden den Eignungstest, das bedeutet eine Durchfallquote von 97,4 Prozent! Kein einziger der 51 migrantischen Willkommensschüler, die angetreten waren, ging mit Erfolg aus dem Probetag. Auch kein einziges der 248 Kinder, die im Bezirk Mitte antraten, war erfolgreich. (Quelle: bz-berlin.de, 28.3.25) Angesichts dieser desaströsen Ergebnnisse sind die Forderungen der zur Zeit im Aufwind befindlichen Linken bezeichnend. Ihr Co-Parteivorsitzender Jan van Aken spricht sich für eine gänzliche Abschaffung der Hausaufgaben aus, da sie »strukturelle Ungerechtigkeit« erzeugen und die soziale Spaltung vertiefen würden. Kinder von Akademiker-Eltern seien hier im Vorteil gegenüber anderen Kindern. »Lernen gehört in die Schule, nicht ins Wohnzimmer«, betont van Aken. Außerdem fordert die Linke die Einführung einer Einheitsschule. (Quelle: u.a. tagesspiegel.de, 4.4.25)

Julia Klöckner ist die designierte Präsidentin des neuen Bundestags. Schon vor ihrem Amtsantritt sorgte die CDU-Politikerin für eine »kleine« Kontroverse: Sie wollte nämlich auch der AfD-Fraktion einen Antrittsbesuch abstatten, eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer parlamentarischen Demokratie. Nach Protesten und einem Ultimatum von seiten der grünen Parteivorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelman, die es gar für einen frevelhaften Akt der »Normalisierung, wenn Julia Klöckner sich auch bei den AfD-Abgeordneten vorstellen wollte, kuschten schließllich Klöckner und CDU. Jasper von Altenbockum schreibt unter dem Titel »Das Parlament ist keine Anti-AfD-Veranstaltung« (faz-net, 23.3.25): »Richtig wäre es hingegen, das Parlament als den Ort zu begreifen, wo jeder Abgeordnete das ganze Volk repräsentiert – nicht nur den Teil, der ihm gefällt. Darin steckt der Sinn demokratisch-parlamentarischer Integration und setzt zumindest den Versuch voraus, das Gespräch zu suchen. Klöckner sollte sich von den Grünen nicht davon abhalten lassen.« (Quelle: welt.de, 24.3.25)

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“

Augustinus